Altölverordnung
Wir als Händler möchten Sie gemäß der AltölV im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl bzw. Ölfilter über diesbezügliche Regelungen und Pflichten informieren. Deshalb weisen wir Sie darauf hin, dass es sich bei Altöl um Gefahrgut handelt, welches umweltgerecht entsorgt werden muss.
Sie können Altöl in der Menge des bei uns gekauften Frischöls und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende Motorrad ölhaltige Abfälle kostenlos an unserem Verkaufsort:
Firma Boxenstopp
c/o Road Race Service
Inh.: Kurt Busenius
Bergstraße 7, 48727 Billerbeck
abgeben oder auf eigene Kosten in einer für den Gefahrgut-Transport zugelassenen Verpackung an uns zur kostenlosen Entsorgung schicken.
Da es sich beim Altöl um Gefahrgut handelt, bestehen dort besondere Versandvorschriften, die Sie beachten müssen.
Falls Sie ein gewerblicher Endverbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.
Bei Fragen rund um die umweltgerechte Entsorgung des Altöls helfen wir Ihnen gerne weiter und nennen Ihnen ggf. auch gerne Entsorgungsmöglichkeiten in Ihrer Gemeinde bzw. Nähe.